18-03-2013, 10:54
Du kannst selbstverständlich der Verhandlung fernbleiben, ärztliches Attest (Krankschreibung) genügt.
Auf einen taktischen Fehler, der dir unterlaufen könnte, möchte ich dich hinweisen:
Du machst dich völlig unglaubwürdig, wenn du auf Reduzierung des Unterhaltstitels klagst, gleichzeitig aber den titulierten Betrag weiterhin bezahlst. Wenn du den titulierten Unterhalt bezahlen kannst, was du offensichtlich mit deiner regelmässigen Zahlung beweisen tust, dann hast du eine Argumente für eine Herabsetzung des Zahlbetrags - es geht ja offensichtlich.
Deshalb (falls noch nicht geschehen) runter mit den Zahlungen! Zahl erst mal die Hälfte oder noch weniger, unter dem Vorbehalt der Rückforderung bei Überzahlung.
Austriake
Auf einen taktischen Fehler, der dir unterlaufen könnte, möchte ich dich hinweisen:
Du machst dich völlig unglaubwürdig, wenn du auf Reduzierung des Unterhaltstitels klagst, gleichzeitig aber den titulierten Betrag weiterhin bezahlst. Wenn du den titulierten Unterhalt bezahlen kannst, was du offensichtlich mit deiner regelmässigen Zahlung beweisen tust, dann hast du eine Argumente für eine Herabsetzung des Zahlbetrags - es geht ja offensichtlich.
Deshalb (falls noch nicht geschehen) runter mit den Zahlungen! Zahl erst mal die Hälfte oder noch weniger, unter dem Vorbehalt der Rückforderung bei Überzahlung.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1