18-03-2013, 13:33
(18-03-2013, 12:11)Austriake schrieb: Zu Frage 3)Vofälligkeit ist nur fiktiv, da ich die Kredite behalte, sie würde nur aus der Haftung entlassen, Bank hat da schon signalisiert das sie zustimmt. Die Summe hat überschlagsweise die Bank genannt.
Du behälst die Immobilie, Exe will ausgezahlt werden? Dann trägt sie auch die Kosten mit - Notar, Grundbuch, Vorfälligkeit.
Wobei ich das mit der Vorfälligkeitsentschädingung nicht so hinnehmen würde, schliesslich hat die Bank kaum einen realen Verlust; aber dazu gibt es eine eindeutige Rechtssprechung.
Ich habe für über ein Jahr mit den Zahlungen für Zins und Tilgung ausgesetzt, jetzt ist die Bank froh, wenn ich überhaupt noch was zahle. Das Wort "Vorfälligkeitsentschädigung" ist seit einem Jahr nicht mehr gefallen......da ist sicher noch sehr grosser Verhandlungsspielraum mit der Bank. Eine Zwangsversteigerung wollen die alle nicht, wenn sie es irgendwie vermeiden können. Kündige der Bank doch an, dass für dich eine Zwangsversteigerung billiger kommt.....
Austriake
Neuer alleiniger Kreditvertrag und die alten unter Vorfälligkeit kündigen rechnet sich für mich nicht, hab ich schon ausgerechnet. Zahl ich selbst mit meinem Anteil noch drauf, da die Zinsen jetzt nicht allzu viel besser sind.