19-03-2013, 00:11
Die Änderung des 1578 b wird in erster Linie mit dem Vertrauensschutz für Ehegatten aus sog. Altehen begründet. Abgesehen davon, dass er sich nicht nur auf Altehen beschränkt sondern auch für Ehen gilt, die nach 2008 geschlossen wurden, wo bleibt denn der Vertrauensschutz für Eheverträge, vor dem BverfG-Urteil von 2001 geschlossen wurden?