19-03-2013, 18:07
Na also.
Hoffentlich hast du dich dort nicht doch "verbal aufgeregt". D.h. dass derzeit nur die "Ansage" der KiMu in der Akte ist. Das hindert die jedoch trotzdem nicht jetzt weiter gegen dich zu ermitteln. Bankabfragen, Auskünfte KrankenVers., AA, Arbeitgeber, andere Personen als angebliche Zeugen vernehmen, etc. Also praktisch ist die Ermittlungsakte derzeit noch gar nicht "verteidigungsfähig".
Entweder kriegst du jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wird - oder eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erst wenn die Ermittlungen vollständig sind, ist erneute Akteneinsicht zwingend. Problem 1 ist, wenn man zu früh einen Anwalt einschaltet, kann der das möglicherweise abbügeln, aber man muss ordentlich latzen. Problem 2 ist, wenn man nicht besonders viel Geld hat, so dass der Strafrechts-Anwalt erwartet, dass man ihm viel für mehrere Verfahrensschritte zahlen kann, dann neigen die auch zu "miesen Deals" (siehe heutiges BVerfG) und wenig Engagement. Mit 600-800 Euro bist du da mind. dabei.
PKH gibts im Strafprozess nicht und Pflichtverteidiger wird bei §170 abgelehnt (so auch bei mir) weil Strafmass zu niedrig.
Egal wie du vorgehst, falls es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte ist die Akteneinsicht kurz vorher absolut zwingend. Das geht zwar auch selbst (hier im Forum suchen) aber oft ist es einfacher ausschließlich dafür einen Anwalt für Festhonorar (z.b. 50€ + Kopierkosten) zu beauftragen.
Hoffentlich hast du dich dort nicht doch "verbal aufgeregt". D.h. dass derzeit nur die "Ansage" der KiMu in der Akte ist. Das hindert die jedoch trotzdem nicht jetzt weiter gegen dich zu ermitteln. Bankabfragen, Auskünfte KrankenVers., AA, Arbeitgeber, andere Personen als angebliche Zeugen vernehmen, etc. Also praktisch ist die Ermittlungsakte derzeit noch gar nicht "verteidigungsfähig".
Entweder kriegst du jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wird - oder eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erst wenn die Ermittlungen vollständig sind, ist erneute Akteneinsicht zwingend. Problem 1 ist, wenn man zu früh einen Anwalt einschaltet, kann der das möglicherweise abbügeln, aber man muss ordentlich latzen. Problem 2 ist, wenn man nicht besonders viel Geld hat, so dass der Strafrechts-Anwalt erwartet, dass man ihm viel für mehrere Verfahrensschritte zahlen kann, dann neigen die auch zu "miesen Deals" (siehe heutiges BVerfG) und wenig Engagement. Mit 600-800 Euro bist du da mind. dabei.
PKH gibts im Strafprozess nicht und Pflichtverteidiger wird bei §170 abgelehnt (so auch bei mir) weil Strafmass zu niedrig.
Egal wie du vorgehst, falls es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte ist die Akteneinsicht kurz vorher absolut zwingend. Das geht zwar auch selbst (hier im Forum suchen) aber oft ist es einfacher ausschließlich dafür einen Anwalt für Festhonorar (z.b. 50€ + Kopierkosten) zu beauftragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #