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Unterlassungsanspruch wegen Falschbeschuldigung gegen KM
#4
1. Verlangen kannst du viel/alles, wenn der Tag lang ist.
2. Zunächst forderst du schriftlich zur Unterlassung auf (muss nicht zwingend durch einen RA erfolgen, kannst du auch privat machen per Einschreiben persönlich mit Rückschein). Verweigert die Ex die Ausstellung einer Unterlassungserklärung, kannst du diese gerichtlich beantragen. Das kostet dich erstmal Geld. Meist wird vor dem Ausspruch einer Unterlassungsverfügung ein Schiedsgespräch stattfinden.
3. Ja.
4. Siehe 2. Weigert sie sich, bei der Rechtsantragsstelle den Erlass einer Unterlassungsverfügung beantragen. Wird diese abgelehnt, trägst du die Kosten. Wird sie erlassen, trägt der Antragsgegner die Kosten.
5. Auch machbar, wird aber vermutlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse zu nichts führen.

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Unterlassungserklärung

Frau xyz, geb. xx.xx.19xx,
derzeit wohnhaft in xxx
- Unterlassungsschuldner -

verpflichtet sich gegenüber

Herrn xyz, geb. xx.xx.19xx,
derzeit wohnhaft in xxx,
- Unterlassungsgläubiger -

Aussagen wahrheitswidrigen Inhalts oder inhaltlich, beziehungsweise sinngemäß verfälschte Darstellungen gegenüber jeglichen Dritten, bezüglich xxyyzz (hier ganz wichtig: präzise und konkrete Aufführung dessen, was unterlassen werden soll!), zu unterlassen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich Frau xyz, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen.


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Ort, Datum

_________________________
Unterschrift des Unterlassungsschuldners
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RE: Unterlassungsanspruch wegen Falschbeschuldigung gegen KM - von Jessy - 19-03-2013, 19:44

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