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Unterlassungsanspruch wegen Falschbeschuldigung gegen KM
#5
Zitat:1. Verlangen kannst du viel/alles, wenn der Tag lang ist.
2. Zunächst forderst du schriftlich zur Unterlassung auf (muss nicht zwingend durch einen RA erfolgen, kannst du auch privat machen per Einschreiben persönlich mit Rückschein). Verweigert die Ex die Ausstellung einer Unterlassungserklärung, kannst du diese gerichtlich beantragen. Das kostet dich erstmal Geld. Meist wird vor dem Ausspruch einer Unterlassungsverfügung ein Schiedsgespräch stattfinden.
3. Ja.
4. Siehe 2. Weigert sie sich, bei der Rechtsantragsstelle den Erlass einer Unterlassungsverfügung beantragen. Wird diese abgelehnt, trägst du die Kosten. Wird sie erlassen, trägt der Antragsgegner die Kosten.
5. Auch machbar, wird aber vermutlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse zu nichts führen.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Bei mir hat es mein RA erledigt. Ich habe die Sache komplett an ihm abgetreten, so trägt er das Kostenrisiko selbst.
Seine Kostennote beläuft sich auf ca. 400€.
Die Schiedskosten waren bei mir 50€, die ich aber selbst tragen musste.
In der Kostenaufstellung der Unterlassung müssen die Schiedskosten mit aufgenommen werden, sonst kann man sie im späteren Verfahren nicht geltend machen.
Die Begründung deiner Unterlassung müsste ausreichend sein.
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RE: Unterlassungsanspruch wegen Falschbeschuldigung gegen KM - von webmin - 20-03-2013, 01:24

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