Weiss jemand, wie das aussieht mit den Niederlanden?
In Deutschland Unterhaltspflichtiger (nur nachehelicher Unterhalt wegen langer Ehedauer, kein Kindesunterhalt) zieht um in die Niederlande, arbeitet dort, zahlt dort seine Steuern und kommt nur ab und an auf Geschäftsreise nach Deutschland.
Weil der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt für unangemessen hoch hält, reduziert er diesen und zahlt von Holland aus (über Umwege, um den Geldfluss zu verschleiern) einen Betrag X.
Es ist schon klar, dass dann Unterhaltsschulden auflaufen. Derer kann sich der Unterhaltspflichtige irgendwann durch eine Privatinsolvenz entledigen. Aber muss der Unterhaltspflichtige mit Strafverfolgung durch deutsche Behörden rechnen (§170StGB), angeblich doch nur bei Verweigerung von Kindesunterhalt? Wie pfändungssicher ist das in Holland erzielte Einkommen?
vielen Dank vorab
Austriake
In Deutschland Unterhaltspflichtiger (nur nachehelicher Unterhalt wegen langer Ehedauer, kein Kindesunterhalt) zieht um in die Niederlande, arbeitet dort, zahlt dort seine Steuern und kommt nur ab und an auf Geschäftsreise nach Deutschland.
Weil der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt für unangemessen hoch hält, reduziert er diesen und zahlt von Holland aus (über Umwege, um den Geldfluss zu verschleiern) einen Betrag X.
Es ist schon klar, dass dann Unterhaltsschulden auflaufen. Derer kann sich der Unterhaltspflichtige irgendwann durch eine Privatinsolvenz entledigen. Aber muss der Unterhaltspflichtige mit Strafverfolgung durch deutsche Behörden rechnen (§170StGB), angeblich doch nur bei Verweigerung von Kindesunterhalt? Wie pfändungssicher ist das in Holland erzielte Einkommen?
vielen Dank vorab
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1