20-03-2013, 12:20
ja, bio, so sehe ich das auch.
@24601 muss die Mutter nicht zwingend "in Verzug" setzen.
Aus ihrer Untätigkeit ergibt sich bereits das Rechtschutzbedürfnis für eine Klage. Denn die kommt nach Allem nicht mehr "überfallartig".
@24601 muss die Mutter nicht zwingend "in Verzug" setzen.
Aus ihrer Untätigkeit ergibt sich bereits das Rechtschutzbedürfnis für eine Klage. Denn die kommt nach Allem nicht mehr "überfallartig".