20-03-2013, 12:37
Das ist der Punkt.
Der TO hatte bereits die Schwierigkeiten benannt, sein Rechtschutzbedürfnis belegen zu können, da mit Mutter nur Hörensagen.
Das, die von mir angeregten Schreiben könnten diese Belege liefern.
Auch das JAmt könnte man ans Arbeiten bringen, verpflichten.
Die väterliche Willenserklärung liegt beurkundet vor. Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft sind mW zentrale Aufgaben des JAmts.
Warum nicht diesen kostengünstigen Service auch mal gegen eine Mutter in Anspruch nehmen?
.
Der TO hatte bereits die Schwierigkeiten benannt, sein Rechtschutzbedürfnis belegen zu können, da mit Mutter nur Hörensagen.
Das, die von mir angeregten Schreiben könnten diese Belege liefern.
Auch das JAmt könnte man ans Arbeiten bringen, verpflichten.
Die väterliche Willenserklärung liegt beurkundet vor. Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft sind mW zentrale Aufgaben des JAmts.
Warum nicht diesen kostengünstigen Service auch mal gegen eine Mutter in Anspruch nehmen?
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