20-03-2013, 15:27
Nein. Fällig für die Vergangenheit ist nur der Betrag der im Titel steht und den hast du bezahlt, oder?
Unterhalts neuberechnung
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Nachrichten in diesem Thema |
Unterhalts neuberechnung - von Ralph - 20-03-2013, 15:14
RE: Unterhalts neuberechnung - von p__ - 20-03-2013, 15:27
RE: Unterhalts neuberechnung - von Ralph - 20-03-2013, 15:36
RE: Unterhalts neuberechnung - von blue - 20-03-2013, 16:17
RE: Unterhalts neuberechnung - von Ralph - 21-03-2013, 08:34
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