21-03-2013, 11:05
(21-03-2013, 10:57)webmin schrieb: Moment, warum wird denn hier Unterhalt angespart?Jap, so isses. Außer die Mutter war gehindert, die Unterhaltsforderungen rechtzeitig geltend zu machen - etwa durch Untertauchen des KV. Da der KV aber schon seine Vaterschaftserklärung abgegeben hat, die KM hier einfach nicht einwilligt, trifft das hier nicht zu. Unterhaltsschulden laufen somit nicht auf...
Wird denn Unterhalt nicht erst ab "in Verzugsetzung" fällig?