21-03-2013, 14:23
Ich habe mal rasch mit einem JAmt telefoniert.
Praxis ist:
Die beurkundende Stelle würde nix entscheiden, den biol. Vater beurkunden lassen und den soz. 'Vater'. Das Rennen macht der Mann, der übereinstimmend mit der Mutter zeichnet. Er ist dann der rechtliche Vater ... und der biologische muß ihn anfechtend wegklagen.
Entscheidend für eine Anfechtung wird dann wohl sein, welcher der Männer die faktisch stärkere Bindung zum Kind hat.
Auch insofern arbeitet die Zeit gegen den TO und er sollte vor diesem Hintergrund eher heute als morgen eine Klage anhängig machen.
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Praxis ist:
Die beurkundende Stelle würde nix entscheiden, den biol. Vater beurkunden lassen und den soz. 'Vater'. Das Rennen macht der Mann, der übereinstimmend mit der Mutter zeichnet. Er ist dann der rechtliche Vater ... und der biologische muß ihn anfechtend wegklagen.
Entscheidend für eine Anfechtung wird dann wohl sein, welcher der Männer die faktisch stärkere Bindung zum Kind hat.
Auch insofern arbeitet die Zeit gegen den TO und er sollte vor diesem Hintergrund eher heute als morgen eine Klage anhängig machen.
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