21-03-2013, 14:31
(21-03-2013, 14:21)whatever schrieb: Waere das nicht Kindesentfuehrung?
Nein, wieso denn? Du hast das Sorgerecht, du hast als (nicht geschiedener) Vater automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du kannst mit deinen Kindern hingehen wo du willst, niemand wird dich daran hindern - jetzt! Nach der Scheidung, wenn deine Exe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen hat, wirst du zum Bittsteller.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1