21-03-2013, 16:30
Ich wohne in südbayern, das nächste zuständige Familiengericht ist mühldorf.
Ich hab gelesen in Bayern wird 1/10 erwerbstätigen Bonus angerechnet.
Die Mutter bezieht ALG2 hat also kein eigenes Einkommen
( Für Betreuungsunterhalt zählt nur der § 1603 Abs. 1 BGB, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher kannst du, sofern du den Mindestkindesunterhalt leistest, deine Arbeitszeit so wählen, wie du
möchtest.)
Ich habe gelesen das wenn eine Teilzeit Beschäftigung aus vorsätzlichem Handeln um den Unterhalt zu mindern geschiet wird ein fiktives Einkommen herangezogen.
In wie weit können die mir ein fiktives Einkommen anrechnen??
würde das dan in meiner Situation zutreffen?? wie gesagt ich bin grade erst ausgelernter und habe noch kein volles Gehalt bekommen
Ich hab gelesen in Bayern wird 1/10 erwerbstätigen Bonus angerechnet.
Die Mutter bezieht ALG2 hat also kein eigenes Einkommen
( Für Betreuungsunterhalt zählt nur der § 1603 Abs. 1 BGB, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher kannst du, sofern du den Mindestkindesunterhalt leistest, deine Arbeitszeit so wählen, wie du
möchtest.)
Ich habe gelesen das wenn eine Teilzeit Beschäftigung aus vorsätzlichem Handeln um den Unterhalt zu mindern geschiet wird ein fiktives Einkommen herangezogen.
In wie weit können die mir ein fiktives Einkommen anrechnen??
würde das dan in meiner Situation zutreffen?? wie gesagt ich bin grade erst ausgelernter und habe noch kein volles Gehalt bekommen