22-03-2013, 02:47
(21-03-2013, 22:25)DonaldMargolis schrieb: Er nicht, aber vielleicht du: Deine Ex kann irgendwann, nachdem du jahrelang regelmäßig über den Verwandten bezahlt hast, einfach sagen "Unterhalt? habe ich vom Kindesvater nicht erhalten!", was nicht mal gelogen ist. Am besten wenn dein Verwandten direkt in die Unterhaltskasse vom JA regelmäßig überweist und als Verwendungszweck z. B. deinen Namen und den Namen deines Kindes angibst.
Ich verstehe, als absender soll Kindesvater stehen, das ist sinn der Sache.
z.b. über irgendein online-service bezahlen?
mein verwandter -> online service -> überwisung mit meinem name -> konto von Ex