22-03-2013, 09:31
ich möchte mich nun auch nochmal einmischen. schaue dir mal die unterhaltsleitlinie des für dich zuständigen OLG an. In meiner Region beschreibt das OLG das Schulden auch nach der Scheidung sofern erforderlich, im Rahmen es ordentlichen Tilgungsplans berücksichtigungsfähig sind. Sofern du also eine Immobilie, als Alleinbesitzer hast, investiere in ein neues Dach, neue Fenster oder wie auch immer.
Versuche im Idealfall deine Ex-Frau gegen eine Einmalzahlung im Rahmen einer Abänderung des Ehevertrages dazu zu bewegen, auf Unterhalt zu verzichten. Wichtig ist dabei, dass ihr den Abfindungsbetrag auf den Monat umlegt und das ganze schriftlich, über einen Notar festhaltet. Solltest du nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, versuche den Betrag bei einer Bank deines vertrauens zu finanzieren.
Ich habe die Erfahrung gemacht das Anwälte auch nur mein bestes wollen, daher habe ich mich beinahe überall selbst durchgefuchst. DU kannst mithilfe von NOTWENDIGEN Krediten (keine Konsumkredite) dein Selbstbehalt erhöhen.
KU dürfte sich bei deinem Gehalt wie folgt gestalten:
Einkommen geschätzt: 5000 € netto
Bereinigung 4% Altersvorsorge, d.h. vom Brutto: ??? -280 €
Fahrtkosten zur Arbeit, je nach OLG, bei mir: pro km * 0,3 * Hin/Rückf. = ???
private Krankenversicherung: -300 €
es verbleibt: 4420
ergibt KU Beträge: Kind 3 Jahre: 390; Kind 6 Jahre 462
nach Zahlung von KU verbleibt also 3568
diese 3568 € nehmen für als Basis für die Unterhaltsleistung gegen dein noch-Frau:
ziehe zunächst alle während oder vor der Ehe entstandenen Schulden ab
anschließend kannst du von den 5000 € noch 1/7 als Erwerbstätigenbonus abziehen, hier: 715,-
gegebenfalls Verbandsbeiträge in Abzug bringen
es verbleiben: 2853 € ....
Achtung: wohnst du in Immobilie kannst du evtl. vorhandene Schulden abziehen, musst dir aber eine "fiktive Miete" anrechnen lassen:
Bsp: monatlicher Abtrag: 850 € , auf dem Markt zu erzielende Kaltmiete: 1200 €, fiktive Einkünfte daher: 350 €
aber es geht auch negativ:
Bso: monatlicher Abtrag: 800 € , auf dem Markt zu erzielende Kaltmiete: 650 € , Wohnwertvorteil -150€ (bei der höhe deines Einkommens sollte der negative Wohnwert in diesem Fall übernommen werden, bei anderen Fällen, wo weniger verdienst vorhanden, wird in der Regel ein Nullwert gesetzt, damit die Leistungsfähigkeit eher erreicht wird)
aber zurück zur Berechnung:
deine Nochfrau hat kein Einkommen, daher brauchen wir auch nichts gegenzurechnen.
Somit rechnen wir: 2853 € / 2 = 1426,5 € (wird gerundet auf 1430 €)
Ergebnis:
Von deinem Lohn 5000 € Netto, zahlst du an deine Kinder
Kind 3 Jahre: 390; Kind 6 Jahre 462
und an deine Ex-Frau: 1430 €
dir verbleibt damit in etwa: 2718 €
Dabei habe ich wie gesagt keine Schulden und kein Wohnwertvorteil berechnet. Alles in allem natürlich sehr viel Geld
was du abtragen musst, aber dennoch dürfte es sich von 2718 € noch immer ganz gut leben lassen.
Mfg
Versuche im Idealfall deine Ex-Frau gegen eine Einmalzahlung im Rahmen einer Abänderung des Ehevertrages dazu zu bewegen, auf Unterhalt zu verzichten. Wichtig ist dabei, dass ihr den Abfindungsbetrag auf den Monat umlegt und das ganze schriftlich, über einen Notar festhaltet. Solltest du nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, versuche den Betrag bei einer Bank deines vertrauens zu finanzieren.
Ich habe die Erfahrung gemacht das Anwälte auch nur mein bestes wollen, daher habe ich mich beinahe überall selbst durchgefuchst. DU kannst mithilfe von NOTWENDIGEN Krediten (keine Konsumkredite) dein Selbstbehalt erhöhen.
KU dürfte sich bei deinem Gehalt wie folgt gestalten:
Einkommen geschätzt: 5000 € netto
Bereinigung 4% Altersvorsorge, d.h. vom Brutto: ??? -280 €
Fahrtkosten zur Arbeit, je nach OLG, bei mir: pro km * 0,3 * Hin/Rückf. = ???
private Krankenversicherung: -300 €
es verbleibt: 4420
ergibt KU Beträge: Kind 3 Jahre: 390; Kind 6 Jahre 462
nach Zahlung von KU verbleibt also 3568
diese 3568 € nehmen für als Basis für die Unterhaltsleistung gegen dein noch-Frau:
ziehe zunächst alle während oder vor der Ehe entstandenen Schulden ab
anschließend kannst du von den 5000 € noch 1/7 als Erwerbstätigenbonus abziehen, hier: 715,-
gegebenfalls Verbandsbeiträge in Abzug bringen
es verbleiben: 2853 € ....
Achtung: wohnst du in Immobilie kannst du evtl. vorhandene Schulden abziehen, musst dir aber eine "fiktive Miete" anrechnen lassen:
Bsp: monatlicher Abtrag: 850 € , auf dem Markt zu erzielende Kaltmiete: 1200 €, fiktive Einkünfte daher: 350 €
aber es geht auch negativ:
Bso: monatlicher Abtrag: 800 € , auf dem Markt zu erzielende Kaltmiete: 650 € , Wohnwertvorteil -150€ (bei der höhe deines Einkommens sollte der negative Wohnwert in diesem Fall übernommen werden, bei anderen Fällen, wo weniger verdienst vorhanden, wird in der Regel ein Nullwert gesetzt, damit die Leistungsfähigkeit eher erreicht wird)
aber zurück zur Berechnung:
deine Nochfrau hat kein Einkommen, daher brauchen wir auch nichts gegenzurechnen.
Somit rechnen wir: 2853 € / 2 = 1426,5 € (wird gerundet auf 1430 €)
Ergebnis:
Von deinem Lohn 5000 € Netto, zahlst du an deine Kinder
Kind 3 Jahre: 390; Kind 6 Jahre 462
und an deine Ex-Frau: 1430 €
dir verbleibt damit in etwa: 2718 €
Dabei habe ich wie gesagt keine Schulden und kein Wohnwertvorteil berechnet. Alles in allem natürlich sehr viel Geld
was du abtragen musst, aber dennoch dürfte es sich von 2718 € noch immer ganz gut leben lassen.
Mfg