22-03-2013, 12:28
(22-03-2013, 12:14)Jigsaw schrieb:(22-03-2013, 12:03)beppo schrieb: Also für mich war der Todesstoß, dass ich nicht nur 4 Kinder und eine Frau zu bezahlen hatte, sondern dass ich nach der Unterhaltsberechnung, die mich schon fast auf den SB gedrückt hat, noch die 2 Wohnsitze für Job und Heimat, wöchentliche Heimfahrten über 400 km, Umgang mit 4 Kindern, eines davon in 600 km Entfernung und Anwaltskosten von über 20.000,- € allein von meinem SB zu tragen hatte.
Da ist alleine schon der Versuch das wuppen zu wollen völlig sinnlos und je früher man das erkennt desto besser.
Kann auch manchmal ein Vorteil sein, wenn man so klare Kante hat.
Da bleibt kein Raum für probieren und anstrengen: Tilt Error
4 Kinder ist schon heftig! Aber wie kommst du auf 20000€ Gerichtskosten. Wenn SB dann auch VKH ?! Doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten hätten bereits als Steuerfreibetrag geltend gemacht werden müssen...
wobei wie gesagt um 4 Kinder nach DDT zu unterhalten bedarf es schon einer Menge an Einkommen. Erst recht wenn man dann noch BU zahlen soll. Wobei in den meisten Fällen dürfte sich dann schon keine Leistungsfähigkeit mehr ergeben