22-03-2013, 12:47
Beim Unterhalt werden hohe Werbungskosten mal gerne außen vor gelassen. Dadurch geht das Ganze dann in die nächste Instanz = höhere Gerichtskosten und wenn die hohen Werbungskosten dann immer noch da sind...
Schließlich beruft sich ja das gericht gerne auf das Kontinuitätsprinzip, wenn es um Kinderbetreuung und Belange der Ex Frau geht. Als Unterhaltspflichtiger wird dann deine doppelte Haushaltsführung oder die erhöhten Fahrtkosten dein Privatvergnügen... außer beim Steuervorteil: der wirkt sich noch unterhaltssteigernd aus.
Schließlich beruft sich ja das gericht gerne auf das Kontinuitätsprinzip, wenn es um Kinderbetreuung und Belange der Ex Frau geht. Als Unterhaltspflichtiger wird dann deine doppelte Haushaltsführung oder die erhöhten Fahrtkosten dein Privatvergnügen... außer beim Steuervorteil: der wirkt sich noch unterhaltssteigernd aus.