22-03-2013, 13:02
(22-03-2013, 12:57)d-reez schrieb: habe heute mit meinem arbeitgeber geredet teilzeit wäre erst ab 01.05. möglich soll ichs trozdem machen?? oder meit ihr bekomm ich dan probleme ?? ich mein der ku ist ja gedeckt
ich bin mir nicht zu 100% sicher, meine aber, solange du deiner Verpflichtung gegenüber den Kindern, das heißt die Zahlung des Mindestunterhalts nachkommst, bedarf es keiner weiteren Arbeitsleistung, sprich wären 30 h / Woche i.O. da in diesem Fall keine gesteigerte Erwerbspflicht obliegt