22-03-2013, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2013, 14:00 von Leutnant Dino.)
(13-03-2013, 20:42)sorglos schrieb: Jedoch evtl. über die Form der Selbständigkeit nachdenken. Die Gefahr der Prüfung aus Belegebene, die Leutnant befürchtet, besteht nur bei Einzelunternehmer oder "beherrschender Stellung" im Unternehmen
Richtig und kann ich nur unterstreichen. Die Selbständigkeit sollte man sich verkneifen, weil die Jugendamtstrullas sofort mit den Standardtextblöcken kommen, dass nun Wohlstand und Reichtum eingekehrt ist. Es macht keinen Sinn diesen dummdreisten Hühner etwas zu erklären. Bei den Jugendämter sind unterhaltspflichtige Jungunternehmer grundsätzlich reich.
Wenn ich etwas brauche, dann leihe ich mir was von Freunden. Das ist die einzige Möglichkeit ein brauchbares Leben zu führen. Und selbst dann platzen diesen hochqualifizierten Jugendamtsmitarbeiterinnen vor Neid und Gier.