22-03-2013, 14:11
(22-03-2013, 13:59)whatever schrieb: Das ist eine wichtige Frage: Meine Anwaeltin erklaert mir, dass ich meine Lohnabrechnungen einreichen muss. Irgendwas sagt mir, dass ich das nicht tun sollte. Kann ich denen einfach die Betraege nennen, ohne die Unterlagen aus der Hand zu geben?
Eigentlich moechte ich naemlich nicht, dass ihr Anwalt meine Auftraggeber kennt ...
Ihrem Anwalt musst Du überhaupt nichts geben; wenn überhaupt dann dem Gericht. Allerdings musst du wissen - jedes Fetzchen Papier, das deine Anwältin bei Gericht einreicht, geht in Kopie an die Gegenseite!
Irgendwann wird man verlangen, dass du dein Einkommen offen legst. Ist denn schon Klage beim Familiengericht eingereicht worden?
Wenn Du Lohnabrechnungen einreichen musst (bei Gericht) dann schwärze alle relevanten Stellen wie Arbeitgeber, Kontonummer auf die das Netto-Gehalt überwiesen wird, Name der Renten- und Krankenversicherung usw.
Wichtig: dann scanne die Abrechnung mit den geschwärzten Stellen ein, drucke sie neu aus und gib nur diese Ausdrucke aus der Hand! Niemals die Originalbelege! An denen kann man die geschwärzten Stellen u.U. wieder sichtbar machen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1