22-03-2013, 21:51
Ich habe mich letztlich entschieden nicht zu antworten, daraufhin erhielt ich nach Ablauf der Frist ein inhaltsgleiches neues Schreiben mit Fristverlängerung.
Unterdessen wurde mein Antrag auf VKH nunmehr offiziell wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt im Übrigen verweist man mich auf die Abänderungsklage.
Mein Anwalt hat zwar fristwahrend Beschwerde eingereicht, aber mit der Ankündigung die Beschwerde zurückzuziehen.
Das fiktive Einkommen, das man mir Unterstellt ist genau der Selbstbehalt + Mindestunterhalt.
Ich bin natürlich der Meinung, dass meine neuerdings entstehenden Umgangskosten in Abzug zu bringen sind, was mich wieder zum Selbstbehalt bringt.
Unterdessen wurde mein Antrag auf VKH nunmehr offiziell wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt im Übrigen verweist man mich auf die Abänderungsklage.
Mein Anwalt hat zwar fristwahrend Beschwerde eingereicht, aber mit der Ankündigung die Beschwerde zurückzuziehen.
Das fiktive Einkommen, das man mir Unterstellt ist genau der Selbstbehalt + Mindestunterhalt.
Ich bin natürlich der Meinung, dass meine neuerdings entstehenden Umgangskosten in Abzug zu bringen sind, was mich wieder zum Selbstbehalt bringt.