23-03-2013, 18:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2013, 18:20 von PapstFnord.)
Hallo liebes Forum,
ich habe einige Fragen, die sich in letzter Zeit aufgeworfen haben, für die ich noch keine Antworten habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.
Zur Situation:
Ich lebe seit Dezember von meiner Noch-Ehefrau getrennt. Wir leben in der gleichen Gemeinde. Aus unserer Beziehung ist ein Kind, 3 1/2 Jahre, hervorgegangen. Seit unserer Trennung haben wir es so geregelt, dass wir uns beide 50/50 um unseren Sohn kümmern. Unser Verhältnis ist nach wie vor gut, sogar um einiges besser als noch während unserer Ehe .
Nun ist es so, dass ich meinen Wohnort verlegen werde. Das heißt natürlich, dass ich mich nicht mehr 50% um unser Kind kümmern kann. Theoretisch würde es ja gehen, allerdings kann die Mutter sich momentan nicht vorstellen, unseren Sohn für nur 2 Wochen pro Monat zu sehen. Das ist ok so und ich respektiere diese Entscheidung.
Wir sind momentan beide arbeitslos. Ich habe meinen Job im Oktober letzten Jahres verloren und bekomme momentan noch ALG1 und aufstockend ALG2.
Nun zu meinen Fragen:
1. Werde ich irgendwann Post vom Jobcenter bekommen in der ich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werde? Theoretisch wissen die ja, dass ich momentan nichts habe, allerdings könnten die ja einen Teil des Lebensunterhaltes an das Jugendamt abtreten, oder?
2. Es könnte sein, dass ich in den nächsten Tagen ein positives Jobangebot habe. Allerdings ist das nur eine Zeitarbeitsfirma und ich werde wohl trotzdem nicht über 900 Euronen netto im Monat bekommen. Kann ich, obwohl ich unter der Selbstbehaltgrenze bin, freiwillig Unterhalt bezahlen? Ich möchte einfach nur verhindern, dass ich gegenüber dem Jugendamt irgendwelche Verpflichtungen habe. Ich brauche wenig Geld, von daher ist es für mich kein Problem, den Unterhalt zu entrichten. Geht das?
3. Welchen Weg geht das denn normalerweise mit dem Unterhalt? Ich könnte doch rein theoretisch auch eine Regelung mit meiner Noch-Ehefrau finden, dass wir das privat regeln, oder nicht?
Was wäre denn, wenn ich z.B. den Unterhalt in einem Monat mal nicht bezahlen kann? Das merkt doch rein theoretisch niemand, außer meine (dann wahrscheinlich Ex-) Frau zeigt mich beim Jugendamt an, oder?
4. Es gibt die Überlegung, ob ich mich eine Weile im Ausland aufhalten werde. Kann mir was passieren, wenn ich in der Zeit pünktlich den Unterhalt bezahle? Wenn ich den Mindestbetrag abführe kann mich doch keiner dazu zwingen, eine Arbeit aufzunehmen, so das ich einen höheren Betrag zahle, oder etwa doch?
Das war erstmal alles. Klingt vielleicht für den ein oder anderen einfach. Ich habe damit noch keinerlei Erfahrungen und bin deshalb absolut Ahnungslos.
Vielen Dank.
Grüße
ich habe einige Fragen, die sich in letzter Zeit aufgeworfen haben, für die ich noch keine Antworten habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.
Zur Situation:
Ich lebe seit Dezember von meiner Noch-Ehefrau getrennt. Wir leben in der gleichen Gemeinde. Aus unserer Beziehung ist ein Kind, 3 1/2 Jahre, hervorgegangen. Seit unserer Trennung haben wir es so geregelt, dass wir uns beide 50/50 um unseren Sohn kümmern. Unser Verhältnis ist nach wie vor gut, sogar um einiges besser als noch während unserer Ehe .
Nun ist es so, dass ich meinen Wohnort verlegen werde. Das heißt natürlich, dass ich mich nicht mehr 50% um unser Kind kümmern kann. Theoretisch würde es ja gehen, allerdings kann die Mutter sich momentan nicht vorstellen, unseren Sohn für nur 2 Wochen pro Monat zu sehen. Das ist ok so und ich respektiere diese Entscheidung.
Wir sind momentan beide arbeitslos. Ich habe meinen Job im Oktober letzten Jahres verloren und bekomme momentan noch ALG1 und aufstockend ALG2.
Nun zu meinen Fragen:
1. Werde ich irgendwann Post vom Jobcenter bekommen in der ich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werde? Theoretisch wissen die ja, dass ich momentan nichts habe, allerdings könnten die ja einen Teil des Lebensunterhaltes an das Jugendamt abtreten, oder?
2. Es könnte sein, dass ich in den nächsten Tagen ein positives Jobangebot habe. Allerdings ist das nur eine Zeitarbeitsfirma und ich werde wohl trotzdem nicht über 900 Euronen netto im Monat bekommen. Kann ich, obwohl ich unter der Selbstbehaltgrenze bin, freiwillig Unterhalt bezahlen? Ich möchte einfach nur verhindern, dass ich gegenüber dem Jugendamt irgendwelche Verpflichtungen habe. Ich brauche wenig Geld, von daher ist es für mich kein Problem, den Unterhalt zu entrichten. Geht das?
3. Welchen Weg geht das denn normalerweise mit dem Unterhalt? Ich könnte doch rein theoretisch auch eine Regelung mit meiner Noch-Ehefrau finden, dass wir das privat regeln, oder nicht?
Was wäre denn, wenn ich z.B. den Unterhalt in einem Monat mal nicht bezahlen kann? Das merkt doch rein theoretisch niemand, außer meine (dann wahrscheinlich Ex-) Frau zeigt mich beim Jugendamt an, oder?
4. Es gibt die Überlegung, ob ich mich eine Weile im Ausland aufhalten werde. Kann mir was passieren, wenn ich in der Zeit pünktlich den Unterhalt bezahle? Wenn ich den Mindestbetrag abführe kann mich doch keiner dazu zwingen, eine Arbeit aufzunehmen, so das ich einen höheren Betrag zahle, oder etwa doch?
Das war erstmal alles. Klingt vielleicht für den ein oder anderen einfach. Ich habe damit noch keinerlei Erfahrungen und bin deshalb absolut Ahnungslos.
Vielen Dank.
Grüße