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Freiwilliger Unterhalt
#4
Hallo PapstFnord,

zuallererst: wenn du dich mit deiner Frau wieder besser verstehst als vor der Trennung - geht beide in Euch und überlegt Euch das mit der Scheidung noch mal. Vielleicht ist ein Neustart noch mal möglich?

So, zu deinen Fragen:

1. das Jobcenter wird dich kaum zur Zahlung von Kindesunterhalt auffordern.
2. wenn du unter der Selbsbehaltsgrenze Einkommen hast, bist du nicht leistungsfähig. Wenn du nichts leistungsfähig bist, dann bist du auch nicht unterhaltspflichtig. Dieser Unterschied ist sehr wichtig; denn wer pflichtig ist und nicht zahlt, der sammelt Schulden an. Wer nicht pflichtig ist, sammelt keine Schulden an.
3.Im Prinzip ja.
4. Im Ausland passiert dir nichts, solange du den Mindest-Kindesunterhalt zahlst. Trennungsunterhalt wirst du vermutlich keinen bezahlen müssen, da ihr beide Leistungen bezieht nach SGB II. Ob nachehelicher Unterhalt für die Ex-Frau zu zahlen sein wird, weißt du erst nach der Scheidung. Es wird das Einkommen massgeblich sein, welches eheprägend war. Ob du dann den nachehelichen Unterhalt an deine Exe tatsächlich zahlen willst, wenn du dich im Ausland aufhältst - das musst du dann entscheiden. Die Krux dabei ist folgendes: wenn du bei der Scheidung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt an die Ex verurteilt wirst, dann musst du den auch zahlen. Falls du dich im Ausland aufhälst, dann auch. Wenn du nicht zahlst, laufen Unterhaltsschulden auf - die, je nach Land wo du bist, vollstreckbar sind oder auch nicht. Wenn du jedoch irgendwann wieder nach Deutschland zurück willst, wird man dich zur Kasse bitten. Dem kannst du eventuell entgehen, wenn du ein Jahr vor Rückkehr in Frankreich eine Privatinsolvenz durchziehst.

Das mal so als groben Orientierungsrahmen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:18
RE: Freiwilliger Unterhalt - von beppo - 23-03-2013, 18:27
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:34
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Austriake - 23-03-2013, 18:36
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RE: Freiwilliger Unterhalt - von Jessy - 24-03-2013, 00:23
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Absurdistan - 24-03-2013, 01:28

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