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Freiwilliger Unterhalt
#6
Einen Unterhaltstitel erstellt dir jeder Notar; er muss das sogar kostenfrei machen. Und vor allem schreibt der Notar das in den Titel rein, was du ihm diktierst.

Wichtig dabei: Unterhaltsbetrag statisch, also z.B. 224.- € monatlich. Und befristet, z.B. bis zum 15.12.2029 - also wenn das Kind 18 und volljährig wird.

Selbst wenn das Jugendamt danach noch auf der Platte erscheint: wenn das Jugendamt meint, von dir höheren Kindesunterhalt verlangen zu wollen, dann muss das Jugendamt vor Gericht ziehen und gegen den von dir freiwillig erstellten Titel klagen - und die Gerichtskosten belaufen sich dann nur auf den Differenzbetrag.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:18
RE: Freiwilliger Unterhalt - von beppo - 23-03-2013, 18:27
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:34
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Austriake - 23-03-2013, 18:36
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:44
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Austriake - 23-03-2013, 18:52
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 19:08
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Absurdistan - 23-03-2013, 20:05
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 23:29
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Jessy - 24-03-2013, 00:23
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Absurdistan - 24-03-2013, 01:28

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