23-03-2013, 18:52
Einen Unterhaltstitel erstellt dir jeder Notar; er muss das sogar kostenfrei machen. Und vor allem schreibt der Notar das in den Titel rein, was du ihm diktierst.
Wichtig dabei: Unterhaltsbetrag statisch, also z.B. 224.- € monatlich. Und befristet, z.B. bis zum 15.12.2029 - also wenn das Kind 18 und volljährig wird.
Selbst wenn das Jugendamt danach noch auf der Platte erscheint: wenn das Jugendamt meint, von dir höheren Kindesunterhalt verlangen zu wollen, dann muss das Jugendamt vor Gericht ziehen und gegen den von dir freiwillig erstellten Titel klagen - und die Gerichtskosten belaufen sich dann nur auf den Differenzbetrag.
Austriake
Wichtig dabei: Unterhaltsbetrag statisch, also z.B. 224.- € monatlich. Und befristet, z.B. bis zum 15.12.2029 - also wenn das Kind 18 und volljährig wird.
Selbst wenn das Jugendamt danach noch auf der Platte erscheint: wenn das Jugendamt meint, von dir höheren Kindesunterhalt verlangen zu wollen, dann muss das Jugendamt vor Gericht ziehen und gegen den von dir freiwillig erstellten Titel klagen - und die Gerichtskosten belaufen sich dann nur auf den Differenzbetrag.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1