24-03-2013, 00:12
Unabhängig davon, dass der Betrag in D natürlich lächerlich niedrig ist, müsste man doch eigentlich jeden Richter, der einen fälschlich in den Knast gesteckt hat persönlich belangen, denn schließlich hat er ja ganz offensichtlich gegen den höchsten Rechtsgrundsatz verstoßen, nämlich das In Dubio pro Reo.
Offensichtlich war die Schuld des Angeklagten ja nicht zweifelsfrei bewiesen, somit hat der Richter ja wohl ganz eindeutig selbst gegen das Gesetz verstoßen, was eigentlich auch Strafverfolgung und Schadensersatz zur Folge haben müsste.
Offensichtlich war die Schuld des Angeklagten ja nicht zweifelsfrei bewiesen, somit hat der Richter ja wohl ganz eindeutig selbst gegen das Gesetz verstoßen, was eigentlich auch Strafverfolgung und Schadensersatz zur Folge haben müsste.