Moin.
Im Parallel-Forum wurde die interessante Frage aufgeworfen, ob und inwieweit ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden darf/kann/muß, ein medizinisches Gutachten etwa, das sehr weit- und tiefreichende Daten beinhaltet.
Wer weiß 'was dazu?
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Im Parallel-Forum wurde die interessante Frage aufgeworfen, ob und inwieweit ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden darf/kann/muß, ein medizinisches Gutachten etwa, das sehr weit- und tiefreichende Daten beinhaltet.
Wer weiß 'was dazu?
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