01-04-2009, 16:04
Gegen dieses Urteil wird BMF sicher gleich wieder einen Nichtanwendungserlass herausgeben.
Zum Nichtanwendungserlass habe ich auf der Seite des Bundesfinanzhofs gefunden:
"Es kommt allerdings auch vor, dass das Bundesministerium der Finanzen Einfluss auf den Gesetzgeber nimmt und eine von ihm als nicht hinnehmbar angesehene Rechtsprechung durch Änderung des betreffenden Steuergesetzes korrigieren lässt (sog. Nichtanwendungsgesetz)."
http://www.bundesfinanzhof.de/www/bfh/08...tung2.html
Ähm...Habe ich das hier richtig verstanden? Der Bundesfinanzhof schreibt hier, dass die Exekutive Einfluss auf die Legislative nimmt? Und das auf der Homepage des BFH!
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Zum Nichtanwendungserlass habe ich auf der Seite des Bundesfinanzhofs gefunden:
"Es kommt allerdings auch vor, dass das Bundesministerium der Finanzen Einfluss auf den Gesetzgeber nimmt und eine von ihm als nicht hinnehmbar angesehene Rechtsprechung durch Änderung des betreffenden Steuergesetzes korrigieren lässt (sog. Nichtanwendungsgesetz)."
http://www.bundesfinanzhof.de/www/bfh/08...tung2.html
Ähm...Habe ich das hier richtig verstanden? Der Bundesfinanzhof schreibt hier, dass die Exekutive Einfluss auf die Legislative nimmt? Und das auf der Homepage des BFH!
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.