Nach deinem Verdienst wirst du wahrscheinlich UH zahlen müssen. Die Höhe des UH ist aber diskutabel. Es auf Biegen und Brechen auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen finde ich wenig sinnvoll, denn zu irgendeinem UH wirst du wohl verurteilt werden, und dann trägst du die Kosten des (sinnlosen) Verfahrens.
Bei nur einem UH-Berechtigten kann tatsächlich höher gestuft werden. Muss aber nicht. Ist Verhandlungssache.
Vermutlich hat die Beiständin dein Einkommen auch nicht korrekt bereinigt? (Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen, evtl. Umgangskosten, etc.)
Biete doch in einem Schreiben mal 100 % befristet an, mit der Begründung des Selbstbehaltes (und einer evtl. noch vorzunehmenden Einkommensbereinigung) und warte die Reaktion ab. Fällt sie negativ aus, tituliere beim Notar die 100 %, zahle das auch und warte ab, ob sie es wegen der paar Euro auf ein Verfahren ankommen lassen.
Bei nur einem UH-Berechtigten kann tatsächlich höher gestuft werden. Muss aber nicht. Ist Verhandlungssache.
Vermutlich hat die Beiständin dein Einkommen auch nicht korrekt bereinigt? (Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen, evtl. Umgangskosten, etc.)
Biete doch in einem Schreiben mal 100 % befristet an, mit der Begründung des Selbstbehaltes (und einer evtl. noch vorzunehmenden Einkommensbereinigung) und warte die Reaktion ab. Fällt sie negativ aus, tituliere beim Notar die 100 %, zahle das auch und warte ab, ob sie es wegen der paar Euro auf ein Verfahren ankommen lassen.