25-03-2013, 07:26
(25-03-2013, 05:57)StrengGeheimerInformant schrieb: Ausdrucken, sichern - und vor allem aktenkundig machen.Das Email kann er sich auch selbst geschrieben haben. So ein Ausdruck beweist gar nichts.
(25-03-2013, 05:57)StrengGeheimerInformant schrieb: möglich ist auch, andere zu involvieren und zu Zeugen zu machen.Die Frau wird anderen Leuten gegenüber schon solche Behauptungen gemacht haben. Er muss jetzt diese als Zeugen auftreiben.
Dass er behauptet, von seiner Frau solche Drohungen bekommen zu haben, kann er auch durch dieses Forum belegen. Es fehlt nur aber der Beweis dafür, dass er das nicht erfunden hat.
Wenn es auf eine Aussage-gegen-Aussage-Situation heraus läuft, kann der Mann maximal einen Freispruch für sich rausholen. Die Frau riskiert nichts.