25-03-2013, 12:36
(23-03-2013, 09:06)zwangszahler schrieb: Meine Ex arbeitet auch nur bis zur Pfändungsgrenze und hat angeblich nichts , trotzdem habe ich ein Pfändungsverfahren eingeleitet
und mein Geld bekommen. Nehme mal an Pappi mußte heralten um dem Schufa Eintrag zu entgehen.
Desweiteren ist meines Wissens Omi und Opi zum Unterhalt der Enkel verpflichtet wenn Tochter zu faul zum Arbeiten ist.
Das stimmt so nicht ganz.
Nach der Tochter ist zuerst einmal der Schwiegersohn an der Reihe.
Ist auch der Schwiegersohn erwiesenermassen leistungsunfähig, dann wird die Leistungsfähigkeit aller 4 Großelternteile überprüft und entsprechend gequotelt, falls es was zu verteilen gibt.
Bis aber die Großeltern zur Zahlung heran gezogen werden können, ist ein sehr sehr weiter weg, wenn das über die Gerichte läuft.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.