25-03-2013, 19:13
(25-03-2013, 18:32)iglu schrieb: Ich habe einmal eine Verfahrensfrage:Wenn Dein RA die Beschwerde eingelegt hat, dann werden Fristen erst wieder gem. § 519 II 2 ZPO (Monatsfrist) relevant.
Mein Anwalt hat ja fristwahrend und ohne Begründung Beschwerde gegen die Ablehnung der VKH eingelegt. Nun erfahre ich, dass er bis zur Verhandlung in Urlaub weilt. Kann ich die Begründung nun nachreichen also gleichsam die Beschwerde weiterführen?