25-03-2013, 19:21
(25-03-2013, 19:17)iglu schrieb: Mein Anwalt hat das AG gebeten die Beschwerde nicht ans OLG weiterzuleiten. Die liegt jetzt sozusagen nutzlos herum.(ich hab' meinen Beitrag oben nachträglich korrigiert!)
Nach dem FamFG muss Beschwerde bei dem Gericht eingereicht werden, dass den Murks veranstaltet hatte (um dem Richter Gelegenheit zu geben, nachzubessern).
Hilft es der Beschwerde nicht ab, dann gibt es die Sache zur Entscheidung zum OLG. Ich denke, den Hinweis, die Beschwerde nicht weiterzuleiten, konnte sich der RA sparen ...