26-03-2013, 17:57
Die Richterin fährt die bewährte alte Zermürbungstaktik und tut einfach, was sie will. Der Vater darf in dann an Einzelpunkten wie z.B. der Beschlussverweigerung abarbeiten, bis der Tank leer ist. Kenne ich sehr gut.
Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
|
|