26-03-2013, 18:44
(26-03-2013, 17:53)p schrieb: Warum die Ordnungsgeldanträge bisher kein Ergebnis brachten, würde mich auch interessieren.
bei mir war es so, daß es bei Gericht eine Vereinbarung zwischen Mutter und Vater gab und das Gericht dem zugestimmt hat.
In diesem Falle ist Ordnungsgeld nicht durchsetzbar.
Wenn das Gericht den vorschlag unterbreitet und Vater und Mutter dem zustimmen und das Gericht durch Beschluss die Vereinbarung festigt,
ist Ordnungsgeld durch Zwangsmassnahmen durchsetzbar.
Feiner Unterschied.