Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar
#5
Das Wort "Einfluss" hat hier ein Gschmäckle. Wie konkret sieht der Einfluss aus? Und der Finanzminister lässt durch den Gesetzgeber korrigieren... ! Wie hört sich das denn an?

aus Wikipedia:
...Diese drei Staatsgewalten kontrollieren und bremsen sich durch weitreichende Verschränkungen gegenseitig, tarieren ihre Machtpositionen untereinander aus: Eine Konzentration staatlicher Gewalt in einer Hand wird auf diese Weise verhindert.


Und ganz krass
Zitat:In nicht mehr allzu seltenen Fällen verfügt die Finanzverwaltung allerdings einen sog. Nichtanwendungserlass. Das heißt, sie ordnet an, dass die Finanzämter die vom Bundesfinanzhof getroffene Entscheidung über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden dürfen.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/bfh/08...tung2.html

Nach meinem Rechtsempfinden hat dies mit gegenseitiger Kontrolle nichts mehr zu tun. Ich habe den Eindruck, hier will der BFH den Finanzminister anprangern.
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar - von borni - 01-04-2009, 17:27

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste