26-03-2013, 19:30
(26-03-2013, 15:54)webmin schrieb: Aber es geht hier ja nicht um die Möglichkeit der Verschleierung der Herkunft, sondern um die Nachweisbarkeit dessen.Es gibt ein Email. Aber was steht drin? Hat der Empfänger später den Inhalt verändert?
(26-03-2013, 15:54)webmin schrieb: Dieses ist in der E-Mail an @whatever gegeben.Oft ist das so. Aber nicht immer. Du musst darauf hoffen, dass der absendende Provider diese Zeile dazugetan hat, was viele Provider mit Web-Frontend nicht tun. Als nächstes muss ein beteiligter Email-Provider die Header-Zeilen noch im Archiv haben. Und zuletzt muss der DSL-Provider des Absenders noch die Info über die dynamische IP-Nummer herausgeben.
Mit SMS ist das alles viel leicher. Man braucht nur einen beteiligten Telefon-Provider zu fragen, und kriegt sogar den Inhalt.
(26-03-2013, 17:04)MitGlied schrieb: Ist doch erst mal egal ob beweisbar oder nicht. Anzeigen kann man das in jedem Fall, auch wenn erst mal nichts passiert, aber man hat eine Vorgangsnummer.Das kann man auch prophylaktisch tun, sogar wenn man gar kein Email mit Drohung erhalten hat. Wenn man nur einen Ausdruck vorlegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass der Provider die dazugehörigen Spuren verschludert hätte.
(26-03-2013, 17:04)MitGlied schrieb: Wenn es dann zum Stress mit der Madam kommt, hat man was in der Hand was bereits aktenkundig ist und nicht so aussieht als hätte man es gerade spontan aus der Tasche gezogen.Das kann nach hinten losgehen, nämlich wenn die Frau mitkriegt, dass man eine solche Anzeige erstattet hat, und einem vorwirft, dass das gelogen sei.
Dann kriegen die Juristen das große Gesabber, fordern Sachverständige an und lassen teure Gutachten erstellen. Und rate mal, wer das bezahlen muss! Selbst wenn die Frau dabei unterliegt, hat sie keinen finanziellen Verlust, denn sie ist ja ARGE-hilfsbedürftig.
Leute aufzutreiben, denen die Frau so etwas erzählt hat, ist billiger und sicherer.