26-03-2013, 21:22
(26-03-2013, 17:50)Jessy schrieb: Post ist da. Es ist wieder ein Vergleich, kein Beschluss.Gem. § 36 I FamFG "können die Parteien einen Vergleich schließen".
Das impliziert, dass die Parteien grds. auch in familienrechtlichen Verfahren die Verfügungsbefugnis über den Verfahrensgegenstand haben.
Wer einen Vergleich schließt, darf sich also nicht darüber wundern, dass das Gericht das Verfahren nicht per Beschluss/ Urteil entscheidet.
Für das "Wischi-Waschi" eines Vergleichs sind demnach nicht zuletzt auch die Parteien verantwortlich. Soweit der Vergleich vollstreckungsfähige Inhalte regeln soll, wird das Gericht -das ist jedenfalls die Erfahrung, die ich fast ausnahmslos mache- auf Konkretisierung achten.
Mir stellt sich beim "Querlesen" des Threads die Frage, ob sich die Parteien nur getroffen haben, um in einen Wettkampf zu treten darüber, wer am Längsten über Dinge reden kann, von denen sie nicht wissen, ob sie Grundlage streitgegenständlicher Entscheidungen sind.
Ähnlich verhält es sich auch mit den Kommentare, die hier zum Besten gegeben werden.
Worum geht es eigentlich?