27-03-2013, 00:59
(26-03-2013, 23:38)p schrieb: Kann, soll, muss, wird. Ibykus, ich freue mich aufrichtig, dass sich in deinem Gerichtsbezirk sich Richter an diese Regeln halten. Sicher liegt es auch an der Kombination mit deinem Auftreten....worauf ich eigentlich hinweisen wollte:
Ich finde es gut und nützlich, wenn wir den "Familiengerichtsräten" die Dinge aus unserer Sicht schildern. Wir müssen keineswegs "klein beigeben" sondern haben durchaus gute -meiner Meinung nach die besseren- Argumente.
Viele Väter machen aber immer wieder denselben Fehler: sie reden über rechtliche Sachverhalte, mit denen sich der Richter besser auskennt. Und sie verkomplizieren diese Dinge, vermutlich weil ihnen das -ausreichende- Wissen darüber fehlt.
Dann verzögern sich die Verfahren und natürlich ist der Richter dafür verantwortlich.
(@beppo gibt ein schönes Beispiel dafür.
Die (faule) Richterin verzögert das Verfahren. Sie terminiert alle drei Monate neu. Warum?
Es ist natürlich möglich, dass sie (die Richterin) den Vater auflaufen und die KM darin unterstützt, den Vater zu entsorgen.
Aber in Unterhaltsverfahren besteht das gegenteilige Interesse: Dort will man den Vater in der Regel möglichst schnell zur Kasse bitten).
Manche wollen sogar mittels diffusen "Strategien" das Gericht austrixen.
Wer Umgang gegen den Willen der KM haben will, muss ihn beantragen in dem Bewußtsein, dass die KM dagegen halten wird. In der Sitzung werden die unterschiedlichen Meinungen dazu ausgetauscht. Worüber keine Einigung erzielt wird, muss das Gericht entscheiden. Das ist in meinem Gerichtsbezirk nicht anders, als in jedem anderen auch.
Mag sein, dass der Eine oder Andere darin eine Mutprobe sieht (das Juristische, Verwaltungsangelegenheiten oder auch das Kaufmännische liegt nicht jedem). Das ist aber keinesfalls so.
Wer zwei Tage in der Woche Umgang haben will, muss das beantragen.
Wer einen Tag und alle 14-Tage ein Wochenende haben will, muss dieses beantragen.
Die andere Partei hat immer etwas, was ihr nicht gefällt und wofür sie Gründe vortragen wird. Das ist nicht unser Bier.
Wir sollten Vätern, die keine Erfahrung haben und die sich hier Rat und Unterstützung erhoffen, nicht suggerieren, die Sache wäre kompliziert und er sollte sich gut überlegen, ob, was, wann, wie oder wo er um sein Recht kämpft.
Ein Gericht kann nur entscheiden, wenn Anträge gestellt werden.
Wenn uns die Beschlüsse dann nicht gefallen, geht's ab in die Beschwerdeinstanz. So einfach ist das.
Aber die Unentschlossenheit bspw. des @24601 haben z.T. wir zu verantworten, weil wir die einfachen Dinge nur zu gerne komplizieren ..
weiß der Teufel warum.