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BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar
#6
Ich finde, es ist da sehr gut beschrieben und auch richtig so.

Der BFH kann keine Gesetze machen, er kann nur Urteile fällen und, so wie es da steht, gilt das eben nur genau für den einen Fall.
Wenn sich daraus die Erkenntnis ableitet, dass das grundsätzliche Bedeutung hat, kann das eben nicht das Gericht festlegen, sondern es müsste der Minister den Änderungsbedarf erkennen, einen Gesetzentwurf zum Parlament tragen und die beschließen das, wenn sie das für richtig halten.

Wenn der Minister das nicht tut oder das Parlament dem nicht zustimmt, bleibt es eben bei der bemängelten Regel und die nächsten 10.000 Leute könnten zum gericht rennen und klagen und dann hätte das Gericht eben 10.000 Einzelfälle zu entscheiden.

Die Tatsache, dass der BFH ein Urteil gesprochen hat, ändert eben nicht die Gesetze und es bleibt im Ermessen des BMF über die allgemeine Anwendbarkeit zu beschliessen.
Entweder mit der Absicht eine Gesetzesänderung zu initiieren oder eben das auszusitzen.

Ich wäre froh, wenn es im Familienrecht so wäre!

Da werden aber vom Ministerium nichtssagende Gesetze gemacht und dann abgewartet, bis der BGH ihnen sagt, wie sie diese Gestze gemeint haben. Oder bis die OLGs ihre eigenen Regeln drüber gelegt haben.
Das ist viel schlimmer.
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RE: BFH III R 23/07: Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin absetzbar - von beppo - 01-04-2009, 17:39

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