28-03-2013, 00:46
(28-03-2013, 00:06)Ibykus schrieb: ...Einerseits legst Du Wert auf die Feststellung, dass Dein Partner etwas von der Sache versteht, "weil er ganz sicher in der Lage ist, sich konkret auszudrücken und sachlich zu argumentieren.
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Wer sich schon deswegen für ausreichend kompetent hält, weil er außer an einem Umgangsverfahren auch noch an anderen Gerichtsverfahren beteiligt war
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Lieber Ibykus,
Du beginnst hier und in aktuell parallelen Threads, massiv und unter der Gürtellinie auszuteilen. Beim besten Willen gelingt es mir nicht zu erkennen was Dich veranlasst zu unterstellen, dass sprachliche Ausdrucksfähigkeit (konkret ausdrücken) mit juristischer Kompetenz gleichzusetzen ist. Keinesfalls legt Jessy Wert darauf Festzustellen, dass ihr Partner etwas von der Sache versteht. Lediglich um sprachliche Ausdrucksfähigkeit geht es in ihrer Aussage.
Allerdings schätze ich Dich so ein, dass Du Dir dessen absolut bewußt bist. Grade in solchen Situationen empfinde ich es als besonders perfiede, auf einer solchen Verzerrung der Aussagen eine Argumentation aufzubauen, die in der "Sinnlosigkeit der Hilfe" gipfelt. Das ist bedauerlicher und "auskeilender" Argumentationsstil, auf dessen Niveau Du Dich nur deshalb herabgelassen hast, weil Dir ein paar Leute den Spiegel vorgehalten haben und korrekter Weise darauf hinweisen, dass Du Deine Tochter instrumentalisierst. Da scheinen Dir ein paar "Opfer" gerade recht zu kommen, um ihnen bereits am Boden liegend nochmal in den Bauch zu treten.
Just my 2 ct...