28-03-2013, 10:46
zurück zum eigentlichen Problem des/der TO:
Nützlicher ist es, zu Abstrahieren und die in concreto anfallenden Umgangstermine zu subsumieren.
Aber das mag von Fall zu Fall unterschiedlich sein und auch davon abhängen, wie weit der Umgang planbar ist.
Ein solcher Beschluss ist -wie wir alle mittlerweile wissen- mit Rechtsmitteln angreifbar.
Nur so wird die Sache zu ende kommen.
Ich habe schon oft eine solche Situation erlebt - auch in eigenen Angelegenheiten. Was ich noch nie erlebt habe ist, dass ein Gericht etwas beschließt, was keine der streitenden Parteien beantragt haben.
Wenn ein Richter einen Vergleich unterstellt (Beschlossen und verkündet: die Parteien schließen einen Vergleich) setzt er sich u.U. dem Vorwurf der "Kostentreiberei" aus.
Das kann ich gar nicht glauben ..
(26-03-2013, 22:12)Jessy schrieb: Es mag ein ungewöhnlicher Fall sein, @ Ibykus, aber die Richterin lehnt tatsächlich die Konkretisierung jeglicher Inhalte ab. Wie sie dazu zwingen?den Umgang punktgenau festzulegen, halte ich auch selten für nützlich. Das führt regelmäßig dazu, dass sich die Parteien endlos streiten, was verständllicherweise kein Gericht wünscht.
Nützlicher ist es, zu Abstrahieren und die in concreto anfallenden Umgangstermine zu subsumieren.
Aber das mag von Fall zu Fall unterschiedlich sein und auch davon abhängen, wie weit der Umgang planbar ist.
Jessy schrieb:Daher auch die Frage: Welche Handhabe gibt es, wenn die Richterin das, was mündlich eindeutig besprochen wird, schriftlich in schwammigen Murks verwandelt?Die Richterin selbst hat diese Frage schon beantwortet:
Richterin schrieb:"Entweder Sie sind einverstanden, oder ich beschliesse es eben so."Ihr erklärt, mit ihren Vorschlägen nicht einverstanden zu sein - dann wird sie "beschließen".
Ein solcher Beschluss ist -wie wir alle mittlerweile wissen- mit Rechtsmitteln angreifbar.
Nur so wird die Sache zu ende kommen.
Ich habe schon oft eine solche Situation erlebt - auch in eigenen Angelegenheiten. Was ich noch nie erlebt habe ist, dass ein Gericht etwas beschließt, was keine der streitenden Parteien beantragt haben.
Wenn ein Richter einen Vergleich unterstellt (Beschlossen und verkündet: die Parteien schließen einen Vergleich) setzt er sich u.U. dem Vorwurf der "Kostentreiberei" aus.
Das kann ich gar nicht glauben ..