Ja, unter anderem. Im Vergleich steht "jeweils ein Umgang im April, Mai, Juni". Drin stehen sollte aber "ausgehend vom April-Umgang im vierwöchentlichen Rythmus vorwiegend samstags".
Nur an den Ordnungsmitteln ist nicht zu rütteln. Die Richterin nimmt die Androhung selbiger keinesfalls schriftlich auf. Sollte die KM wieder Zicken machen, sollte man sich schriftlich an die Richterin wenden, und sie würde Ordnungsmittel dann im Rahmen eines neuerlichen mündlichen Anhörungstermin verhängen oder auch nicht. Sie sagte selbst wörtlich "Ich verhänge niemals schriftlich Ordnungsmittel." Warum auch immer.
Nur an den Ordnungsmitteln ist nicht zu rütteln. Die Richterin nimmt die Androhung selbiger keinesfalls schriftlich auf. Sollte die KM wieder Zicken machen, sollte man sich schriftlich an die Richterin wenden, und sie würde Ordnungsmittel dann im Rahmen eines neuerlichen mündlichen Anhörungstermin verhängen oder auch nicht. Sie sagte selbst wörtlich "Ich verhänge niemals schriftlich Ordnungsmittel." Warum auch immer.