28-03-2013, 23:30
(28-03-2013, 23:00)Ibykus schrieb: (...)Diese Stelle deutet auf ein Defizit der Antragstellung hin.
- Umgang wie beantragt ohne KM, im vierwöchentlichen Rythmus, aber ohne Festlegung konkreter Wochentag
(...)
Ein Vergleich kann natürlich nur so gut sein, wie der Gegenstand des Vergleichs, das, was beantragt und von der Gegenseite bestätigt wurde.
Ein Vergleich ist mE immer dann einem Beschluß vorzuziehen, wenn der Vergleich die eigene Position stärkt.
Hingegen würde ich einen Beschluß vorziehen, wenn meine Position schwach ist und der Beschwerdeweg beabsichtigt ist und Aussicht Erfolg verspricht.
Jessy, was wurde Eurerseits konkret an Umgang beantragt?