28-03-2013, 23:33
@ Skipper
1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers von April (beginnend mit Samstag, dem 13.04.2013) bis Juni 2013 ist die Antragsgegnerin verpflichtet, die gemeinsamen Kinder im monatlichen Wechsel jeweils an jedem 2. Freitag, beziehungsweise Samstag des Monats von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr witterungsgerecht gekleidet an den Antragsteller herauszugeben. Ggf. notwendige Wechselkleidung (z.B. Sport-& Badebekleidung) ist mitzugeben.
2. Von Juli bis Dezember 2013 wird die Umgangszeit auf 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgeweitet.
1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers von April (beginnend mit Samstag, dem 13.04.2013) bis Juni 2013 ist die Antragsgegnerin verpflichtet, die gemeinsamen Kinder im monatlichen Wechsel jeweils an jedem 2. Freitag, beziehungsweise Samstag des Monats von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr witterungsgerecht gekleidet an den Antragsteller herauszugeben. Ggf. notwendige Wechselkleidung (z.B. Sport-& Badebekleidung) ist mitzugeben.
2. Von Juli bis Dezember 2013 wird die Umgangszeit auf 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgeweitet.