28-03-2013, 23:38
(28-03-2013, 23:26)Jessy schrieb: Die Richterin nimmt die Androhung selbiger keinesfalls schriftlich auf. Sollte die KM wieder Zicken machen, sollte man sich schriftlich an die Richterin wenden, und sie würde Ordnungsmittel dann im Rahmen eines neuerlichen mündlichen Anhörungstermin verhängen oder auch nicht. Sie sagte selbst wörtlich "Ich verhänge niemals schriftlich Ordnungsmittel." Warum auch immer.das muss sie aber auf Antrag!
Sonst macht es das OLG, dass auch die Sache an das AG zurück geben kann und dem AG auferlegen kann, den Vergleich unter Beachtung der Rechtsauffassung des OLG abzuändern.