28-03-2013, 23:58
@ Skipper - Ja, prinzipiell hat es das natürlich schon. Das war aber auch im ersten Verfahren schon so. Und dennoch hat die KM einen Umgangstermin platzen lassen, ohne dass es Folgen gehabt hätte. Im (nun aufgehobenen) Beschluss zur EA-Sache (ging um den März-Umgang) stand dann aber nur in der Begründung "Ein konkreter Termin konnte zwischen den Eltern nicht vereinbart werden." - und das, obwohl wir mittels E-Mails nachgewiesen haben, dass sehr wohl ein konkreter Termin vereinbart gewesen war, die KM ihn aber vier Tage vorher abgesagt hat.