30-03-2013, 13:22
Du verzettelst dich wie immer in irrelevanten Ausflüchten. Beim Ordnungsgeld wird die obere Grenze genannt, nicht der Betrag der tatsächlich verhängt werden würde. Der Erfolg besteht darin, daass überhaupt etwas verhängt wird, das bewirkt nämlich auch bei niedrigeren Beträgen auf Exenseite einiges.
Die Aufsichtspersonen im betreuten Umgang sind unwichtige Nebenfiguren. Weder bekommen sie eine Provision für betreuten Umgang noch können sie betreuten Umgang verlängern. Und zum dritten Mal: Betreuter Umgang ist hier sowieso nicht das Problem, sondern der beschriebene Kreislauf aus Lüge mit nachfolgender gelungener Umgangsverweigerung, den es zu durchbrechen gilt. Auf dem betreuten Umgang rumzuhüpfen ist das einzige, das diesen Kreislauf nicht durchbrechen kann.
Die Aufsichtspersonen im betreuten Umgang sind unwichtige Nebenfiguren. Weder bekommen sie eine Provision für betreuten Umgang noch können sie betreuten Umgang verlängern. Und zum dritten Mal: Betreuter Umgang ist hier sowieso nicht das Problem, sondern der beschriebene Kreislauf aus Lüge mit nachfolgender gelungener Umgangsverweigerung, den es zu durchbrechen gilt. Auf dem betreuten Umgang rumzuhüpfen ist das einzige, das diesen Kreislauf nicht durchbrechen kann.