30-03-2013, 14:04
Uneintreibbares Ordnungsgeld wird ersatzweise zu Ordnungshaft, das ist der Standardsatz (siehe auch OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12) den du offenbar nicht kennst. Du kannst dich natürlich auch den Boden werfen und vor Richter und Ex kriechen, damit das liebe Richterlein kein Ordnungsgeld androht, weil es ja sein könnte dass die superliebe Ex das nicht zahlen kann. Sehr zielführend, wird ihm sicher helfen.
Wenn die Überschrift "Motor kaputt, was tun?" lauten würde und es stellt sich bei den ersten Postings heraus, dass der Motor völlig okay ist, er nur kein Benzin mehr hat, dann wird es offtopic über fiktive Motorschäden zu phantasieren und ontopic, ihm zu raten er solle tanken.
Zitat:Die Überschrift lautet "Argumente gegen begleiteten Umgang".
Wenn die Überschrift "Motor kaputt, was tun?" lauten würde und es stellt sich bei den ersten Postings heraus, dass der Motor völlig okay ist, er nur kein Benzin mehr hat, dann wird es offtopic über fiktive Motorschäden zu phantasieren und ontopic, ihm zu raten er solle tanken.