30-03-2013, 14:24
Liebes Orakel,
Du scheinst -wie Skipper auch- noch nicht mit begleitetem Umgang konfrontiert worden zu sein.
Besser Ihr belaßt es dabei und geht kein Risiko ein und meidet diese UmgangsPeitsche.
Wem als Vater Umgang nur unter Begleitung zuerkannt wird, der ist sowieso schon gehandicapt, weil seine geschwächte Elternstellung diesen Unsinn ja erst ermöglicht.
Dabei kann es eigentlich egal sein, ob eine obj. Entfremdung durch mütterliche Umgangsboykotte oder der Schutzzweck, den das Gericht wegen skrupelloser Vorwürfe, mit denen die KM den Vater belastet, für nötig hält, die Maßnahme begründet.
Du bist und bleibst DER, dem man sein eigenes Kind nicht anvertrauen kann!
Und dieser Makel bleibt Dir erhalten, solange man nicht die Mutter für ihr kindeswohlwidriges Verhalten bestraft oder ihre Exzesse mit geeigneten GgMaßnahmen -eine davon wäre dir Unterlassungsverfügung- abstellt.
Gründe, die einmal vorgetragen zum Ziel geführt haben, lassen sich immer wieder neu erfinden oder fortführen.
Das meinte P mit:
Du scheinst -wie Skipper auch- noch nicht mit begleitetem Umgang konfrontiert worden zu sein.
Besser Ihr belaßt es dabei und geht kein Risiko ein und meidet diese UmgangsPeitsche.
Wem als Vater Umgang nur unter Begleitung zuerkannt wird, der ist sowieso schon gehandicapt, weil seine geschwächte Elternstellung diesen Unsinn ja erst ermöglicht.
Dabei kann es eigentlich egal sein, ob eine obj. Entfremdung durch mütterliche Umgangsboykotte oder der Schutzzweck, den das Gericht wegen skrupelloser Vorwürfe, mit denen die KM den Vater belastet, für nötig hält, die Maßnahme begründet.
Du bist und bleibst DER, dem man sein eigenes Kind nicht anvertrauen kann!
Und dieser Makel bleibt Dir erhalten, solange man nicht die Mutter für ihr kindeswohlwidriges Verhalten bestraft oder ihre Exzesse mit geeigneten GgMaßnahmen -eine davon wäre dir Unterlassungsverfügung- abstellt.
Gründe, die einmal vorgetragen zum Ziel geführt haben, lassen sich immer wieder neu erfinden oder fortführen.
Das meinte P mit:
Zitat:Die Mutter betreibt dieses Spiel in Endlosschleife. Die gilt es zu durchbrechen. Der betreute Umgang ist für den Vater nicht das richtige Element in der Schleife, sie zu durchbrechen. Anzusetzen wäre schon bei der nächsten Lüge. Ich empfehle eine eindeutige Reaktion, Unterlassungserklärung der Mutter bezüglich ihrer Vorwürfe erzwingen, sofort Umgang einfordern in einer Weise, dass Ordnungsgeld verhängt werden kann.Und davon bin auch ich sehr überzeugt, weil ich genau DAS immer wieder erlebe, wenn Väter um Hilfe bitten.